Rechtsprechung
VG Regensburg, 31.07.1998 - RN 2 K 98.1246 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG München, 21.04.2015 - M 4 K 14.3312
Abgewiesene Klage eines iranischen Staatsangehörigen
Das Erlöschen des Aufenthaltstitels nach dieser Norm wird demnach nur verhindert, wenn die Behörde vor dem Zeitpunkt des Erlöschens tatsächlich eine längere Frist bestimmt hat (…vgl. zur Vorgängernorm § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG: HessVGH, B. v. 16.3.1999 - 10 TZ 325/99 - juris Rn. 7, 10; VG Regensburg, G. v. 31.7.1998 - RN 2 K 98.1246 - juris Rn. 16 a. E.).Da es sich bei § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG um eine uneigentliche (materielle) Ausschlussfrist handelt (…zur Vorgängernorm: HessVGH, B. v. 16.3.1999 - 10 TZ 325/99 - juris Rn. 17; VG Regensburg, G.v. 31.7.1998 - RN 2 K 98.1246 - juris Rn. 17), kommt auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht in Betracht.
Bei diesen Fristen ist alleine denkbar, dass die von der Rechtsprechung entwickelte Unschädlichkeit einer (kurzen) Fristüberschreitung nach Treu und Glauben greift (…HessVGH, B. v. 16.3.1999 - 10 TZ 325/99 - juris Rn. 18 m. w. N.; VG Regensburg, G. v. 31.7.1998 - RN 2 K 98.1246 - juris Rn. 17;… Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 32 Rn. 6: "Nachsichtgewährung").